Neue Gesetze 2022 – was ändert sich für Immobilieneigentümer?

Im Jahr 2022 sollten Eigentümer einige neue Gesetze und Vorschriften beachten. So werden beispielsweise Grundsteuern neu erhoben. Der Immobilienbesitzer ist dann verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die Reform des Wohnungseigentumsrechts hat einige neue Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften gebracht. Als Grundstückseigentümer müssen Sie damit rechnen, dass das Finanzamt Sie auffordert, bis zum 30.06.2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Es kann jedoch bis zu drei Jahre dauern, bis Sie einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Die neue Grundsteuer tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Mietspiegelreformgesetz

Das Mietspiegelreformgesetz, das zum 1. Juli 2022 in Kraft tritt, soll für einen klareren und verbindlicheren Mietspiegel sorgen. Die neuen Regeln verlangen, dass alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel haben.
Städte können wählen, ob sie einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel erheben möchten. Spätestens Anfang 2023 muss allerdings mindestens ein einfacher Mietspiegel veröffentlicht werden. Die Frist für qualifizierende Mietspiegel ist Anfang 2024.

Werden Mieter oder Vermieter um Auskunft zu einem Mietspiegel aufgefordert, ist man gesetzlich verpflichtet, Fragen zur Wohnungsmiete, Lage, Größe und Ausstattung wahrheitsgemäß zu beantworten.

Welche neuen Regelungen brachte die WEG-Reform?

Auch für 2022 erwarten Eigentümergemeinschaften einige Gesetzesänderungen. Die WEG-Reform führt ab dem 1. Januar 2022 zu folgenden Neuregelungen:

Neue Regelungen für Ladesäulen (Foto: GREGERdigital / slavun - stock.adobe.com)Nach § 16 Abs. 2 WEG 2002 benötigten Wohnungseigentümer, die ihr Eigentum zum Nachteil anderer verdienter Eigentümer verändern wollen, bisher in jedem Fall zuvor die Zustimmung anderer Wohnungseigentümer.
Zu den schützenswerten Interessen des Eigentümers zählen beispielsweise die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Hauses sowie die Veränderung des Lichteinfalls in die Wohnräume. In der Praxis ist es oft schwierig, die Zustimmung anderer Eigentümer einzuholen.

Um es Eigentümern künftig zu erleichtern, Änderungen an ihrer Wohnung vorzunehmen, wird mit der WEG-Reform zum 1. Januar 2022 die Zustimmungsfiktion eingeführt.

Diese Änderungen gelten als Zustimmungsfiktion an der Immobilie:

  • Behindertengerechte Gestaltung der Immobilie
  • Anbringung einer Ladevorrichtung zum Langsamladen eines E-Fahrzeuges
  • Montage einer Photovoltaikanlage
  • Installation von Sicherheitstüren
  • Montage von Rollläden, Markisen oder Außenjalousien

 

Planen Sie als Wohnungseigentümer solche Veränderungen an Ihrer Immobilie, benötigen Sie nicht mehr die ausdrückliche Zustimmung der anderen Eigentümer. Es reicht aus, wenn Sie ihn informieren und er der geplanten Umstellung nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht.

Zur Umsetzung der Scheineinwilligung ist der Verwalter gemäß § 24 Abs 4 WEG 2002 verpflichtet, Auskünfte zur Zustellanschrift der Wohnungseigentümer zu erbringen.

Gibt es weitere neue Gesetze für Wohnungseigentümergemeinschaften?

Die Verwendung einer einzelnen Ladestation sollte zukünftige Gemeinschaftssysteme nicht behindern. Daher begründet das Gesetz in § 16 Abs. 8 WEG 2002 eine Pflicht zur Unterlassung einer Einzelladestation. Für Wohnungseigentümer bedeutet das, auf die eigene persönliche Ladestation zu verzichten, wenn ein Gemeinschaftssystem in Betrieb genommen wird. Die Unterlassungspflicht tritt fünf Jahre nach Errichtung einer einzelnen Ladestation ein.

Wohnungseigentümer verpflichten sich angemessene Instandhaltungsrücklagen zu bilden. Hierfür wurde ein neuer gesetzlicher monatlicher Mindestbetrag von 0,90 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt.

Wie wird der künftige Bodenrichtwert ermittelt?

Bodenrichtwerte werden bundesweit nach den gleichen Grundsätzen erhoben. Bisher stammen die entsprechenden Regelungen aus sechs verschiedenen Regelwerken. Die neue Verordnung ImmoWertV 2021 bündelt diese nun anwendungsfreundlich. Die Gesetzesänderungen sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Zensus 2022

Was wird der Zensus 2022 erfragen?
Im Rahmen des Zensus 2022 führt das Statistische Bundesamt eine Volks-, Wohnungs- und Gebäudezählung in Deutschland durch. Vermieter und Hausverwalter werden um folgende Daten gebeten:

Zensus 2022 (Foto: GREGERdigital / Matthias Stolt - stock.adobe.com)Baustil:
Gemeinde, Gemeindekennziffer, Postleitzahl, Gebäudetyp, Eigentumsverhältnisse, Baujahr, Anzahl Wohnungen, Heizungsart

Wohnungsmerkmale:
Belegungsart, Leerstandsgrund, Wohnfläche, Zimmeranzahl, Nettokaltmiete

Familie:
Namen von bis zu zwei Einwohnern, Anzahl der Einwohner

Die Auswertung der Daten erfolgt anonym, sodass keine Rückschlüsse auf bestimmte Personen möglich sind.

Wann läuft die Frist für die Neubauförderung des Effizienzhauses 55 ab?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde im Juli 2021 vollständig umgesetzt. Das Ziel der BEG ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu reduzieren und damit das Reduktionsziel für die Treibhausgas-Emissionen des Gebäudesektors zu erreichen. Die Förderung gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Nun wurde beschlossen, dass mehr Geld dorthin fließen soll, wo das Potenzial zur CO2-Reduktion am größten ist. Dies gilt insbesondere für Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.
Damit entfiel die Neubauförderung für das Effizienzhaus 55 zum 1. Februar 2022.

Benötigen Neubauten Solarenergie?

Solarpflicht bei Eigenheimen (Foto: GREGERdigital / Wolfilser - stock.adobe.com)In Baden-Württemberg müssen ab dem 1. Mai 2022 Dächer von Bauvorhaben mit Solaranlagen ausgestattet werden.
Ab dem 1. Januar 2023 sind Hauseigentümer in den Bundesländern gesetzlich verpflichtet, bei Dachsanierungen Solaranlagen auf den Dächern von Gebäuden zu installieren. Hausbesitzer können selbst entscheiden, ob der von ihnen produzierte Strom für den Eigenbedarf verwendet oder ins Netz eingespeist wird.

Ähnliche Neuregelungen treten für die Bundesländer Berlin und Hamburg zum 1. Januar 2023 in Kraft.
In Hamburg hingegen wird die Installation von Solaranlagen bei der Sanierung von Dächern erst 2025 verpflichtend.
In Schleswig-Holstein gilt die Solarpflicht ab Frühjahr 2022 zunächst nur für öffentliche und gewerbliche Gebäude.

Auch eine nationale Solarpflicht ab 2023 wird diskutiert.

Sollten jetzt viele Fragen bei Ihnen auftauchen, freue ich mich die Ihnen beantworten zu können und wie sich das auf Ihr Hausbauprojekt auswirkt.